Rauchmelderpflicht

In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 für Wohnungen und Eigenheime und dort für Schlaf- und Kinderzimmer vorgeschrieben – sowie für alle Flure, die als Rettungswege für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Eigenheimen dienen. (BayBO Art.46)

Nachts verunglücken die meisten Brandopfer in den eigenen vier Wänden. Dabei enden 70% der Fälle tödlich. Die Rauchentwicklung ohne Rauchmelder ist hierbei gefährlicher, als das Feuer. Rauchmelder retten Leben! Die Folgen der Rauchgasvergiftung, ist zu 95% die Todesursache! Rauchmelder haben sich als vorbeugenden Brandschutz bewährt.
Gerade nachts schläft auch der Geruchssinn, sodass die Opfer im Schlaf von den gefährlichen Rauchgasen überrascht werden. 

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PFLEGE DER RAUCHMELDER:

Entstauben Sie bei Bedarf den Melder mit einem weichen Tuch.
Entfernen Sie bei Bedarf Verschmutzungen mit einem feuchten Lappen, verwenden Sie dazu keine Reinigungsmittel. Betätigen Sie den Prüftaster und warten Sie auf die positive Rückmeldung des
Melders. Bekommen Sie keine Rückmeldung, muss die Batterie oder ggf. der Melder getauscht werden. In Umgebungen mit höherer Staubbelastung empfiehlt es sich, die Melder öfters mit einem Tuch zu entstauben bzw. abzuwischen, nicht jedoch auszusaugen oder mit Pressluft zu reinigen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de.