Rettungsgasse richtig bilden

Die Rettungsgasse muss nicht erst bei einem Stau gebildet werden, sondern schon, wenn der Verkehr anfängt zu stocken beziehungsweise Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Das gilt sowohl bei zwei-, als auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen. 

Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden, um andere zu warnen.

  • Rettungsgasse zwischen dem linke und den übrigen Fahrstreifen bilden

  • Der Standstreifen muss immer für Pannenfahrzeuge frei bleiben

  • Das sind die Strafen: hohe Bußgelder, Punkte, Fahrverbot

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Verstöße

Fahrern, die keine Rettungsgasse bilden, drohen nach dem Bußgeldkatalog 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es dadurch zu Behinderungen (z.B. durch das Befahren der Rettungsgasse), werden aus 200 dann 240 Euro. Mit Gefährdung liegt die Buße schon bei 280 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

andere Länder

Vergleichbare Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, in Slowenien, Ungarn und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse im Verkehrsgesetz vorgeschrieben.